Private Krankenversicherung

Als Beamte im öffentlichen Dienst habt ihr entweder einen Anspruch auf Beihilfe oder auf Heilfürsorge. Welches Anrecht ihr genau habt, hängt von eurem Dienstherrn (Bundesland) und eurem Status als Polizeianwärter oder Polizeibeamten ab.

Euer Dienstherr unterstützt euch bei den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen durch Beihilfeleistungen. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, der monatlich einen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung erhält, bekommt ihr als Beihilfeberechtigter einen Teil eurer spezifischen Krankheitskosten erstattet.

Der Umfang der Beihilfe hängt von den geltenden Beihilfevorschriften (Bundes- oder Landesbeihilfe) und eurem Familienstand ab. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz 50% (also das, was euer Dienstherr übernimmt) der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten, wenn ihr keine Kinder habt. Bei zwei Kindern steigt dieser Satz auf 70%. Den Rest müsst ihr aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abdecken.

Darüber hinaus ist von Beginn an der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.

Anders als bei der Beihilfe, übernimmt der Dienstherr bei der Heilfürsorge 100% der beihilfefähigen Kosten. Dieses ist allerdings eher als eine Basis-Versorgung zu verstehen und ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Ähnlich wie bei dieser werden wichtige, aber für den Staat teure, Leistungsbereiche wie Zahnersatz oder Sehhilfen nur zu einem bestimmten Teil übernommen.

Deshalb ist es für euch unerlässlich, schon frühzeitig Zusatzversicherungen abzuschließen, die ebendiese Kosten abdecken.

Du siehst, ganz egal ob Beihilfe oder Heilfürsorge: Die private Krankenversicherung ist mehr oder weniger Pflicht für euch, wenn ihr im Fall einer Krankheit nicht auf eine Basis-Versorgung angewiesen oder aber nicht auf einem Kostenberg für Zusatzleistungen sitzen bleiben wollt.

Interessant wird es noch einmal, wenn ihr mit Anfang 60 in Pension geht und in die normale Private Krankenversicherung wechselt. Im Normalfall wird euer Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Wechsels sowohl für die Qualifizierung für die PKV als auch für die Ermittlung der Beitragshöhe bemessen, aber hier könnt ihr sogar schon als Polizeianwärter Vorsorge treffen:
Die kleine Anwartschaft friert euren aktuellen Gesundheitszustand ein, sodass ihr trotz eventueller Veränderungen eures Gesundheitszustandes in die PKV wechseln könnt. Die große Anwartschaft geht sogar einen Schritt weiter und baut Rückstellungen fürs Alter auf, was sich positiv auf die Beitragshöhe der PKV auswirkt.

Welche Versicherungen speziell für euch Sinn machen, klären wir natürlich in einem individuellen Erstgespräch mit euch.

Sebastian Schulte lächelt in die Kamera

Über den Autor

Als ehemaliger Polizeibeamter des Landes NRW bin ich nicht nur Experte für die speziellen Anforderungen eines Polizeibeamten, ich habe darüber hinaus tiefgreifende Kenntnisse von den organisatorischen Abläufen innerhalb der Polizei.

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