Stell dir vor, du verursachst während einer Dienstfahrt einen Autounfall, weil du viel zu schnell in eine Kreuzung hereingefahren bist. Klar, du wolltest möglichst schnell am Einsatzort sein und dennoch wird dein Verhalten als grob fahrlässig gewertet.
Das Ergebnis ist ein hoher Sachschaden und eventuell auch Personenschaden, für den du zumindest teilweise, wenn nicht sogar voll haftest.
Anderer Fall: Du musst Gebrauch von deiner Dienstwaffe machen. Die Situation ist angespannt und unübersichtlich. Zwar kannst du den Angreifer neutralisieren, allerdings kommen dabei auch unbeteiligte Personen zu schaden.
Da dein Schussfeld nicht klar war, bekommst du auch hier eine Teilschuld zugesprochen.
Sie schützt euch vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die ihr im Rahmen eurer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Da der öffentliche Dienst nicht für solche Schäden haftet, ist eine Diensthaftpflichtversicherung für seine Angestellten unerlässlich.
Neben den prägnanten Beispielen oben können aber auch vermeintlich kleine Verfehlungen einen immensen Schaden zur Folge haben.
Verliert ihr euren Wohnungsschlüssel, ist das ein Ärgernis, das euch ein-, zweihundert Euro kostet, aber sonst keine Folgen hat. Verliert ihr hingegen den Generalschlüssel für eure Dienststelle und er ist nicht mehr auffindbar, müssen daraufhin alle Schlösser des Gebäudes ausgetauscht werden und es entsteht schnell ein vier- oder fünfstelliger Schaden, für den ihr aufgrund eurer Fahrlässigkeit aufkommen müsst.
Dagegen steht der Beitrag für die Diensthaftpflichtversicherung in keinem Verhältnis, weshalb sie für euch obligatorisch sein sollte – natürlich in der Hoffnung, dass ihr sie trotzdem niemals in Anspruch nehmen müsst.
Als ehemaliger Polizeibeamter des Landes NRW bin ich nicht nur Experte für die speziellen Anforderungen eines Polizeibeamten, ich habe darüber hinaus tiefgreifende Kenntnisse von den organisatorischen Abläufen innerhalb der Polizei.